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Die Kanzlei
Französisches Immobilienrecht PDF  | Drucken |
Beitragsinhalt
Französisches Immobilienrecht
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Im Bereich Immobilienrecht beraten wir Käufer und Verkäufer, Bauherren, Anleger und Anbieter offener und geschlossener Immobilienfonds.

Unsere Leistungen:

  • Entwurf, Prüfung und Verhandlung von Grundstückskaufverträgen, Miet- und Pachtverträgen, Bauträgerverträgen
  • Beratung und Gestaltung von Immobilienfonds und Beteiligungen
  • Finanzierung und Grundpfandrechte
  • Geltendmachung oder Abwehr von Mängelansprüchen und sonstigen Rechten
  • Kündigung und Räumungsklagen
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Steuergestaltung
Goldene Regeln zum Hausverkauf in Frankreich
 
  1. Erstellung eines Vorvertrages
  2. Bedingungen ausformulieren
  3. Kredite – Finanzierung schriftlich festhalten
  4. Vorüberlegungen zum anwendbaren Recht anstellen
  5. Erbrechtliche Regelungen bedenken
  6. Steuerrechtliche Konsequenzen
  7. Ehevertrag schließen oder Vertrag nichteheliche Lebensgemeinschaft
  8. Nachweis des Eigentumsrecht durch den Verkäufer
  9. Schriftliche Bestätigungen auch von nebensächlichen Zusicherungen
  10. Ziehen Sie bei schwierigen Fragen stehts einen sachkndigen Berater hinzu
  11. Unterzeichnen Sie keinen Ausschluß für versteckte Mängel
  12. Denkmalschutz bedenken
  13. Denken Sie daran, daß es in Frankreich kein Akzessorietätsprinzip gibt, d.h. unterzeichnen Sie mit dem Verkäufer einen privatschriftlichen Vertrag, der die Beschreibung des Kaufgegenstandes und den Preis enthält, werden Sie sofort Eigentümer des Hauses und können nicht ohne Konsequenzen (Schadensersatz) von diesem Vertrag zurücktreten.
  14. Leisten Sie keine Anzahlung ohne Vorvertrag und ohne genaue Bezeichnung wofür die Anzahlung ist
  15. Bedenken Sie Rücktritts- und Überlegungsfristen
 

L E G I T A X
Kesting & Partner

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Steuerberater
Wirtschaftsprüfer


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In Zusammenarbeit mit:
 

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Fachanwältin für Familienrecht
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