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Erbrechtliche Fragen tauchen in deutsch-französischen Sachverhalten immer dann auf, wenn es um Immobilien oder Unternehmensnachfolge geht. Entweder steht die Anwendung der jeweiligen Rechtsordnung zur Debatte oder die Finanzbehörden des einen oder des anderen Staates machen Steuerforderungen geltend.
Wir beraten bei allen Fragen des deutsch-französischen Erbrechts, Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts einschließlich aller Bezüge zum Immobilien und Gesellschaftsrecht.
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