| Arbeitsrecht für Arbeitgeber | | Drucken | |
Seite 1 von 2 Mit der Erfahrung aus mehr als 15 Jahren Beratung ausländischer Unternehmen in Frankreich entwerfen und gestalten wir nicht nur Arbeits-, Dienst- und Managementverträge nach französischem Recht, sondern passen diese den Bedingungen und Anforderungen des Investors an.
Hierbei berücksichtigen wir die Unternehmensstrategie, betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte.
Wir beraten unsere Mandanten nicht nur über die Rechtslage, sondern entwickeln zusammen mit Ihnen Lösungen für ihre praktischen Probleme in allen Bereichen der Personalwirtschaft. Hierbei sind praktisches Know-how, Kenntnis der Branche und Gefühl für Verhandlungssituationen genauso wichtig wie profunde Rechtskenntnisse.
Unsere Leistungen:
(ein Beitrag von Rechtsanwalt Stefan Kesting als PDF-Dokument. Volltext auf der nächsten Seite)
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